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Aktuelles

BGW Update Hygiene-Vorgaben

Wichtiges Update für Sie: Körpernahe Dienstleistungen eingeschränkt möglich

Auszug BGW: Wenn der Kundin oder dem Kunden während einer Gesichtsbehandlung wie Make-up, Rasur und Bartpflege, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, müssen Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN 95) tragen, ergänzt durch eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild zum Schutz vor Kontaktinfektionen bei gesichtsnahen Tätigkeiten. Zum Schutz der Kundschaft dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.

 

Hygiene-Leitfäden und Tutorials rund um das Thema Make-up im Einklang mit den Vorgaben finden Sie in unserem Bereich >

Re-Opening > Team-Kommunikation

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