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Aktuelles

Digitalbonus sichern! Digitalen Lesezirkel einführen!

Sichern Sie sich den Digitalbonus für Ihren Salon!

 

Sie wollen in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Salon beschleunigen? Mithilfe des Digitalbonus können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

 

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen in allen Branchen (3 – 499 Beschäftigte) – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen:

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

 

Laufzeit der Förderung:

Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

 

Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme in Ihrem Bundesland finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Stichworte: Digital, Digitalisierung, Digitalbonus, Unternehmensfinanzierung

 

Sharemagazines – der digitale Lesezirkel!

 

Gerade in Zeiten von Corona ist ein digitaler Lesezirkel eine optimale Lösung, um Ihren Kunden weiterhin die Einwirkzeit und den Salonbesuch so angenehm wie möglich zu gestalten. Ihre Kunden können so während des Aufenthalts im Salon mit dem eigenen Endgerät auf eine Vielzahl von namenhaften Zeitschriften und Magazine zugreifen – hygienisch, nachhaltig und aktuell.

 

Auch Sie möchten auf einen digitalen Lesezirkel umsteigen und sich über die Möglichkeiten informieren?

Weitere Informationen finden Sie hier.

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